Hat Ihnen ihr Arzt eine Heilmittelkombination verschrieben so finden Sie auf der Verordnung das Kürzel D1. Die Heilmittelkombination D1 setzt sich aus mindestens drei standardisierten Heilmitteln
zusammen und wird bei komplexen Schädigungen verschrieben.
Der Therapeut darf entscheiden welches Heilmittel am Besten für Sie geeignet ist und kann so im Therapieverlauf flexibel auf ihre Bedürfnisse eingehen.
Neben der Krankengymnastik oder der manuellen Therapie gehört auch klassische Massagetherapie sowie Wärmeanwedung zur D1 Verordnung. Außerdem kann innerhalb der D1 Verordnung auch
Krankengymnastik am Gerät durchgeführt werden